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AGB
Stand 17.09.04

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lausitzer Kabel-betriebsgesellschaft mbH (LKG)

1. Leistungen von LKG

LKG vertreibt IP-basierte Sprach-, Daten- und Videodienste, die sie von der Deutschen Telekom AG bezieht. Zur Nutzung der Dienstleistungen ist die Installation eines Kabelmodems erforderlich. Das Kabelmodem verbleibt im Eigentum von LKG und ist bei Vertragsende zurückzugeben. Die Einzelheiten des Leistungspaketes ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag und seiner Beschreibung.

2. Vertragabschluss / Bereitstellung der Dienstleistungen

a) Angebote von LKG sind, insbesondere hinsichtlich der Leistungen, der Preise sowie der Bereitstellungszeiten bis zum Vertragabschluss unverbindlich.

b) Inhalt und Umfang der Dienstleistungen werden im Einzelnen durch den schriftlich oder elektronisch übermittelten Auftrag und die dort in Bezug genommene Leistungsbeschreibung geregelt.

c) LKG wird in der Regel innerhalb von sieben Tagen nach einer Anfrage prüfen, ob die technischen und sonstigen Voraussetzungen gegeben sind, ihre Dienstleistungen zu erbringen. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung durch LKG zustande. Der Kunde ist berechtigt, über das gesetzliche Widerrufsrecht hinaus, den Vertrag binnen 14 Tagen nach Freischaltung der Dienstleistung zu widerrufen.

3. Garantierter Qualitätsstandard / Haftung

a) Gerät LKG mit ihrer geschuldeten Leistung in Verzug, ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn LKG eine vom Kunden gesetzte Nachfrist von mindestens 14 Tagen nicht einhält.

b) LKG haftet grundsätzlich nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder bei Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. LKG haftet dabei für Vermögensschäden maximal bis zu € 12.500,00 je Nutzer und € 10.000.000,00 gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten je schaden verursachendem Ereignis, sofern der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wird. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder grober Fahrlässigkeit eines Erfüllungsgehilfen ist der Schadensersatz daneben der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für mittelbare Schäden, wie z.B. entgangener Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen, ist im Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit oder sonstiger Störungen der Dienste grundsätzlich ausgeschlossen.

c) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von LKG und für die in die Vertragsdurchführung einbezogenen Unternehmen und ihre Mitarbeiter.

d) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

e) Liefer- und Leistungsstörungen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse, wie höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen, Ausfall der Dienste der Deutschen Telekom sowie sonstige Störungen, auf die LKG keinen Einfluss hat und die von LKG nicht zu vertreten sind, entbinden LKG für ihre Dauer von der vertraglichen Leistungspflicht. Soweit sich hieraus erhebliche Leistungsstörungen von mehr als einer Woche Dauer ergeben, wird das Entgelt anteilig gekürzt. Dauert ein solches Ereignis länger an als einen Monat, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grunde zu kündigen.

f) Liefer- und Leistungsstörungen, die LKG zu vertreten hat, führen zu einer anteiligen Kürzung des monatlichen Entgelts. Im Falle leichter Fahrlässigkeit von LKG erfolgt eine Kürzung erst dann, wenn LKG die Störung nicht binnen 4 Stunden nach Störungsmeldung behebt.

g) Ordnungsgemäße Wartungsarbeiten an den zentralen Einrichtungen von LKG oder von zur Vertragserfüllung eingesetzten Dritten stellen keine Leistungsstörung dar, soweit die damit verbundenen Beeinträchtigungen der Dienstleistung 7 Stunden im Monat nicht überschreiten. LKG wird derartige Wartungsarbeiten grundsätzlich außerhalb der üblichen Geschäftszeiten und vornehmlich in der Zeit zwischen 3.00 und 7.00 Uhr morgens durchführen.

4. Technische Anpassungen

Zur Umsetzung neuer technischer Entwicklungen und zur Sicherung des Qualitätsstandards kann LKG die Dienstleistungen auch während der Vertragsdauer ändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Hierbei darf allerdings der wesentliche Charakter der vereinbarten Dienstleistung nicht verändert werden.

5. Zahlungsbedingungen

a) Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt ab dem Tag der Freischaltung der Dienstleistung. Dies gilt nicht, wenn die Dienstleistung mit einem Fehler behaftet ist, welcher die Nutzbarkeit der Dienstleistung wesentlich beeinträchtigt und LKG dies zu vertreten hat. Den entsprechenden Nachweis hat der Kunde zu erbringen.

b) Das Entgelt für das gewählte Dienstleistungspaket wird gemäß vertraglicher Vereinbarung abgerechnet. Das hierauf entfallende Entgelt ist jeweils im Voraus in den ersten 3 Werktagen des Folgemonats ohne Abzug fällig. Besteht der Vertrag nur während eines Teils des Monats, so berechnet sich das Entgelt anteilig pro Tag der Inanspruchnahme bezogen auf den jeweiligen Monat. Sonstige Entgelte werden nach Erbringung der Leistung in Rechnung gestellt.

c) Die Aufrechnung, Wandelung oder Minderung ist nur zulässig, wenn ihre Berechtigung rechtskräftig festgestellt oder von LKG schriftlich anerkannt wird. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

d) Die Zahlung erfolgt durch Einzug über das Bank- oder Kreditkartenkonto des Kunden. Der Kunde erteilt hierzu hiermit seine Ermächtigung.

e) Im Fall des Verzuges ist der Kunde zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 1 Diskont-Überleitungsgesetz verpflichtet, es sei denn, von LKG wird ein höherer Verzugsschaden nachgewiesen.

f) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat.

6. Außerordentliche Kündigung durch LKG

LKG ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn

- sich der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Zahlung der Entgelte oder eines erheblichen Teils dieser Entgelte in Verzug befindet,

- der Kunde trotz - schriftlicher oder elektronischer - Abmahnung die Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten nicht binnen 14 Kalendertagen nach Zugang der Abmahnung beendet,

- der Kunde zahlungsunfähig, über das Vermögen des Kunden das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Konkurs mangels Masse abgelehnt wird,

- besondere Umstände den Verdacht rechtfertigen, daß ein Betrug oder sonstiger Mißbrauch vorliegt oder bevorsteht oder

- LKG oder einem vertraglich verbundenen Unternehmen eine erforderliche Lizenz nach dem TKG oder sonstigen öffentlichen Vorschriften entzogen wird. In den Fällen des Zahlungsverzugs, des nachgewiesenen Betrugs und Mißbrauchs sowie der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten ist LKG berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung für die Restlaufzeit des Vertrages zu verlangen. Es sind insoweit mindestens 25 % der ausstehenden Entgelte bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin als Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu zahlen, wenn nicht der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.

7. Zurückbehaltung der Dienstleistungen

LKG darf die Dienstleistungen zurückbehalten und insbesondere die Freischaltung unterbrechen, wenn:

- LKG berechtigt wäre, den Vertrag zu beenden, das Recht zur Kündigung wird durch die Zurückbehaltung der Dienstleistungen nicht berührt,

- der Kunde in Verzug gerät,

- LKG Arbeiten an den dem Kunden überlassenen Einrichtungen vornimmt, die ohne eine Unterbrechung der Dienstleistungen nicht durchgeführt werden können oder

- dies durch ein Gericht, eine Behörde oder eine Rechtsvorschrift angeordnet wird.

In den beiden zuerst genannten Fällen bleibt die Zahlungspflicht des Kunden bestehen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt LKG hierbei vorbehalten.

8. Einrichtungen von LKG bei dem Kunden

a) Etwaige Einrichtungen von LKG bzw. eines mit LKG verbundenen Unternehmens beim Kunden, insbesondere das überlassene Kabelmodem, verbleiben jederzeit in deren Eigentum. Der Kunde besitzt an den Einrichtungen von LKG kein Pfandrecht und kein Zurückbehaltungsrecht. Sie sind den Umständen entsprechend pfleglich zu behandeln und bei Beendigung des Vertrages - außer im Falle des Widerrufs des Vertrages nach dem Gesetz über Fernabsatzverträge oder des Rücktritts binnen 14 Tagen nach erstmaliger Freischaltung einer Dienstleistung

- auf eigene Kosten und Gefahr in einem der Nutzungsdauer entsprechenden Zustand zurückzugeben. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht binnen 14 Tagen nach, so hat er bis zur Rückgabe das vereinbarte Dienstleistungsentgelt weiterzuentrichten.

b) Dem Endkunden wird das Kabelmodem gegen Entrichtung einer Kaution in Höhe von 50,00 € zur Verfügung gestellt.

c) LKG ist berechtigt, diese Einrichtungen ganz oder teilweise neu zu gestalten bzw. zu ersetzen, soweit hierdurch der wesentliche Charakter der Dienstleistungen nicht verändert wird.

9. Pflichten des Kunden

a) Der Kunde ist verpflichtet die rechtzeitige Zahlung der Entgelte sicherzustellen. Entsteht LKG aus der Verletzung dieser Pflicht ein Schaden - insbesondere durch Rückbuchung einer Lastschrift - hat der Kunde diesen Schaden zu ersetzen, es sei denn der Kunde hat die erforderliche Sorgfalt beachtet oder der Schaden wäre auch bei Einhaltung dieser Sorgfalt eingetreten.

b) Der Kunde gewährt LKG soweit erforderlich an Werktagen während der üblichen Geschäftszeiten Zugang zu seinen Räumlichkeiten und den Einrichtungen von LKG. Sofern für LKG keine Zugangsmöglichkeit besteht, wird LKG für die Dauer des nicht bestehenden Zugangs von ihren Verpflichtungen frei. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass deren Einhaltung auch ohne den Zugang möglich gewesen wäre.

c) Einrichtungen des Kunden hat dieser auf eigene Kosten zu ändern, wenn dies erforderlich ist, damit LKG die Dienstleistungen erbringen kann und/oder damit die Einrichtungen den einschlägigen rechtlichen Vorschriften entsprechen.

d) Der Kunde wird die Dienstleistungen nicht in rechtswidriger Weise oder zur Vornahme rechtswidriger Handlungen nutzen oder nutzen lassen und LKG von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus der Verletzung dieser Verpflichtung resultieren.

e) Der Kunde wird LKG unverzüglich über Funktionsstörungen der von ihm genutzten Dienstleistungen sowie Schäden an den ihm überlassenen Einrichtungen unterrichten und LKG bei der Feststellung ihrer Ursachen sowie bei deren Beseitigung in zumutbarem Umfang unterstützen. Stellt sich dabei heraus, daß die Funktionsstörung nicht auf einem Fehler der von LKG erbrachten Dienstleistung beruht bzw. kein Schaden an den Einrichtungen vorliegt, hat der Kunde LKG den durch die Störungsmeldung verursachten Aufwand zu ersetzen.

f) Der Kunde verpflichtet sich,

- das Kabelmodem vor Schäden, insbesondere vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung zu bewahren,

- den Besitz an dem Kabelmodem weder ganz noch teilweise zu übertragen oder die Nutzung der Dienstleistungen dauerhaft einem Dritten ohne schriftliche Zustimmung von LKG zu überlassen,

- keine Reparatur, Wartung oder sonstigen Maßnahmen an dem Kabelmodem durch andere als die von LKG beauftragten Personen zu veranlassen oder zu gestatten,

- keine Etiketten oder Aufschriften an dem Kabelmodem zu entfernen, zu fälschen oder zu verändern,

- die elektrische Energie für die Installation und den Betrieb der LKG-Einrichtungen bereitzustellen.

g) Änderungen von Anschrift, Kontoverbindung oder von sonstiger für die Vertragsabwicklung wesentlichen Daten hat der Kunde unverzüglich mitzuteilen.

10. Datenschutz

a) Bezüglich des Datenschutzes finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

b) Name und Anschrift des Kunden sowie die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses und zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen kundenbezogenen Daten werden von LKG im Einklang mit den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes und sonstiger Datenschutzvorschriften in maschinenlesbarer Form gespeichert und

- ggf. auch durch Dritte - für Aufgaben, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben, verarbeitet.

c) Der Kunde ist damit einverstanden, daß LKG bei der für den Wohnsitz bzw. Firmensitz des Kunden zuständigen Schufa (Schutzgesellschaft für allgemeine Kreditsicherung GmbH) und/oder bei einer entsprechenden Wirtschaftsauskunftei Auskünfte einholt. LKG ist berechtigt, den genannten Auskunfteien Daten des Kunden aufgrund nichtvertragsgemäßer Abwicklung (z.B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) zu übermitteln. Soweit während des Vertragsverhältnisses solche Daten aus anderen Vertragsverhältnissen bei der Schufa oder anderen Auskunfteien anfallen, kann die LKG hierüber ebenfalls Auskunft erteilen. Die jeweilige Datenübermittlung und Speicherung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von LKG, eines Kunden der Schufa oder einer anderen entsprechenden Auskunftei oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.

11. Änderungen der Geschäftsbedingungen

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Entgelte durch LKG während der Vertragslaufzeit werden dem Kunden schriftlich oder elektronisch - wobei die Möglichkeit gegeben sein muß die Änderung auf einem dauerhaften Datenträger zu speichern - mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung, welche auf diese Folge besonders hinweisen wird, schriftlich oder elektronisch widerspricht. Widerspricht der Kunde, ist LKG berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 28 Tagen zum Monatsende ordentlich zu kündigen.

12. Sonstige Bestimmungen

a) Der Kunde kann die Rechte und Pflichten nach diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher oder elektronischer Zustimmung durch LKG auf einen Dritten übertragen.

b) Sollten einzelne Regelungen dieser Bedingungen oder des jeweiligen Auftrags unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung werden die Parteien eine wirksame Regelung vereinbaren, die üblicherweise dem mit der unwirksamen Regelung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

c) Soweit der Kunde Kaufmann ist oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist für jeden dieser Fälle der Gerichtsstand Senftenberg vereinbart.

d) Es gilt deutsches Recht für die vertraglichen Beziehungen der Parteien.

e) LKG erbringt Telekommunikationsdienstleistungen sowie sonstige Leistungen ausschließlich zu den vorstehenden Bedingungen, die der Kunde durch Erteilung des Auftrags oder Annahme der Leistung anerkennt.